Warning: Creating default object from empty value in /mnt/web506/d1/38/51889838/htdocs/gupa-cms/lib/class.gupacms.php on line 92 Taggenaue Bemessung des Schmerzensgeldes - 4 Lif Company GmbH
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Derzeitige Berechnungspraxis

 

 

Aktueller Fall:

Einem Unfallopfer mit längerem Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt sowie bleibender und schmerzvoller, körperlicher Schädigung wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 TEUR zugesprochen. 

 

Die derzeitige Bemessungspraxis von Schmerzensgeld basiert auf Vergleichsrechtsprechung, was nicht selten zu intransparenten Ergebnissen führt, die von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sind: in Deutschland sind stark abweichende Schmerzensgelder und besonders niedrige Schmerzensgeldbeträge festzustellen.

Im Vergleich: Wenn Sie einen einzigen Tag auf einen VW Golf verzichten, bekommen Sie eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 35 Euro – müssen Sie aber auf Ihre eigene Beweglichkeit verzichten, weil Sie an Krücken gehen oder im Rollstuhl sitzen, so erhalten Sie etwa 4,50 bis max. 25 Euro.

 

Veraltete Schmerzensgeldtabellen und niedrige Schmerzensgeldbeträge – ein Dilemma.

 

Vergleichsrechtsprechung anhand veralteter Schmerzensgeldtabellen bildet in Deutschland den derzeitigen Maßstab für die Berechnung von Schmerzensgeld. Darin steckt jedoch ein Dilemma: Die meisten Entscheidungen sind eben doch nicht vergleichbar und deshalb führt diese Methode regelmäßig zu nicht nachvollziehbaren, wenig individuellen und unangemessenen Ergebnissen. Betroffene sind somit einem System ausgesetzt, das regelmäßig zu unbefriedigenden Ergebnissen und unangemessenen, also zu niedrigen Schmerzensgeldbeträgen führt.

 

 

Das System der "Taggenauen Bemessung"

 

Aktueller Fall:

Unter Berücksichtigung der Dauer der Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte und der Art der Schädigung wird für das Unfallopfer nach dem System der „Taggenauen Bemessung“ ein individuelles Schmerzensgeld in Höhe von 1,2 Mio EUR ermittelt. Dieser Betrag wird vor Gericht geltend gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Humboldt-Universität zu Berlin und Rechtsanwaltskanzlei Schah-Sedi. Gemeinsam entwickeln sie das neue System der "Taggenauen Bemessung von Schmerzensgeld", das zu Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit führt. Dem Schaden angemessene, mitunter höhere Schmerzensgeldbeträge als nach dem bisherigen Berechnungssystem können bemessen werden.  

 

Anhand  spezifischer Parameter, die sich an der Dauer der jeweiligen Behandlungsstufen orientieren, ermöglicht das System der „Taggenauen Bemessung“ die persönliche, individuelle und unmittelbare Schmerzensgeldbemessung. 

Jeder Geschädigte kann danach die taggenaue Bemessung des Schmerzensgeldes selbst vornehmen. Alles, was er dafür braucht, sind Stift und Taschenrechner. Jeder Sachverhalt kann in kurzer Zeit ohne Vorkenntnisse an Hand einer einfachen Dreisatzrechnung präzise, widerspruchsfrei und exakt beziffert werden.

Das erspart die Auseinandersetzung mit undurchsichtigen Vergleichsurteilen und den finanziell aufwendigen Rechtsweg.